Anmeldung
1 Aufnahmevoraussetzungen
gemäß § 68 SchOG in den Fachbereichen Informatik, Automatisierung, Mechatronik und Robotik
1.1 Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe
Bei der Beurteilung des erfolgreichen Abschlusses der 4. Klasse Mittelschule oder 4. Klasse AHS sind die Pflichtgegenstände „Geometrisches Zeichnen“ und „Latein“ sowie zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände und besondere Pflichtgegenstände an Schulen mit Schwerpunkten in der musischen oder der sportlichen Ausbildung ausgenommen.
1.2 Eine Aufnahmeprüfung im jeweiligen Gegenstand ist nur in folgenden Fällen abzulegen:
Schule | Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache | Aufnahmeprüfung AP |
Allgemein bildende höhere Schulen | --- | keine AP |
Mittelschule | Vertiefte Allgemeinbildung in allen drei Pflichtgegenständen (1) | keine AP |
Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in einem Pflichtgegenstand (1) | AP oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz (3) |
Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in zwei/drei Pflichtgegenständen (1) | AP |
Realschule | Sehr Gut bis Gut | keine AP |
Realschule | Befriedigend (2) | AP |
Polytechnische Schule 9. Schulstufe | --- | keine AP |
(1) Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
(2) Nur dann keine AP, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.
(3) Die Aufnahmeprüfung entfällt, wenn im Jahreszeugnis laut Beschluss der Klassenkonferenz festgestellt wurde, dass "die Note zumindest einem ‚Gut’ für die Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule entspricht" oder das Zeugnis den Vermerk enthält „Er/Sie erfüllt die Voraussetzungen für die Aufnahme in den I. Jahrgang einer berufsbildenden höheren Schule“.
Die Aufnahmeprüfung findet am Dienstag in der letzten Schulwoche statt. (1 Stunde schriftlich, falls erforderlich 15 Minuten mündlich).
2 Reihungskriterien der HTBLA Kaindorf
2.1 Wiederholung:
2.2 Reihungskennzahl:
SchülerInnen entsprechend der Reihungskennzahl, die wie folgt ermittelt wird:
- Die Reihungskennzahl entspricht dem Notendurchschnitt aller Pflichtgegenstände (ohne Latein) des Halbjahreszeugnisses der gerade besuchten Schulstufe und dem Jahreszeugnis der 7. Schulstufe. Hat der Schüler / die Schülerin weitere Schulstufen besucht, so kann das Zeugnis der 7. Schulstufe durch eines einer höheren Schulstufe ersetzt werden.
(Notendurchschnitt = Notensumme der beiden Zeugnisse dividiert durch die Gesamtzahl der Noten; bei wiederholten Schulstufen gilt das jeweils zuletzt datierte Zeugnis).
- Freigegenstände werden in den Notendurchschnitt eingerechnet, wenn sie für die gewählte Ausbildungsrichtung von Interesse sind.
z.B. für den Fachbereich Informatik: EDV, Informatik, Maschineschreiben
z.B. für den Fachbereich Automatisierung, Mechatronik oder Robotik: EDV, Informatik, Technisches Werken - Im Falle einer Aufnahmeprüfung (siehe Punkt 1.2) gilt die Beurteilung dieser Prüfung an Stelle der entsprechenden Zeugnisnote.
- Bei gleicher Reihungskennzahl wird zur Differenzierung die Notensumme aus dem Gegenstand „Mathematik“, in weiterer Folge aus „Deutsch“ und „lebende Fremdsprache“ herangezogen.
- SchülerInnen, die in einen anderen Fachbereich angemeldet waren und aus Platzmangel abgewiesen wurden, können in der Reihenfolge ihrer Reihungskennzahl berücksichtigt werden.
3 Aufnahmefristen
4 Antragstellung
4.1 Dokumente
4.2 Ihr Antrag
Damit der Antrag auf Aufnahme wirksam wird, ist das Original und eine Kopie der Schulnachricht („Halbjahreszeugnis“) der derzeit besuchten Schule vorzulegen. Wir bestätigen Ihren Antrag am Original und versehen denselben mit unserem hauseigenen Stempel. Stellen Sie an mehreren Lehranstalten einen Antrag auf Aufnahme, so ist nur jene Schule, die als erste den Stempel anbrachte, berechtigt, Ihrem Kind einen Schulplatz zuzuweisen. Die Kopie der Schulnachricht verbleibt in der HTBLA Kaindorf, das Original wird Ihnen wieder ausgehändigt.
Anmerkung: Besucht Ihr Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Schule, so ist das zuletzt ausgestellte Zeugnis vorzulegen.
4.3 Wahl des Fachbereiches
4.4 Kontakt
4.5 Angabe weiterer Schulen
Für den Fall, dass Ihr Kind nicht in der HTBLA Kaindorf aufgenommen werden kann, haben Sie die Möglichkeit, weitere Schulen zu nennen, deren Besuch allenfalls in Betracht gezogen werden kann.
Anmerkung: Gymnasiasten, die im Fall der Nichtaufnahme an ihrer Schule verbleiben wollen, setzen als Zweitwunsch den Namen ihrer Stammschule ein. In jedem Fall ist ihre Ausbildung an einer höheren Schule gesichert!