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Schulversuch Semestrierung

Der Schulversuch beginnt in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11, dauert jeweils 2 Jahre und erfolgt nur in den 4. und 5. Jahrgänge der EDVO. Bei erfolgreicher Umsetzung geht er in den Regellehrplan über.
Ziele
- Wegfall des Wiederholens ganzer Jahrgänge
- Erhöhung der Motivation der SchülerInnen
- Stärken der Eigenverantwortung der SchülerInnen
- Stärken der Selbstorganisation
- Bessere Vorbereitung auf das Studium an weiterführenden Bildungseinrichtungen sowie für die Berufslaufbahn
- Senken der Dropout - Rate
Maßnahmen:
Einführung von Semestrierung im 4. und 5. Jahrgang:
- Unterteilung aller Unterrichtsgegenstände in Semester
Änderung der Leistungsbeurteilung:
- Jeder Gegenstand wird pro Semester benotet
- Am Ende jedes Semesters erhält der Schüler/die Schülerin ein Semesterzeugnis mit den Beurteilungen über alle absolvierten Gegenstände
- Positiv beurteilte Semesternoten bleiben stets erhalten
- Negativ beurteilte Gegenstände können durch Kolloquien ausgebessert werden
- Keine zwingenden Wiederholungen von Gegenständen des Semesters
- Schulzeitbegrenzung auf 7 Jahre bleibt erhalten
Pädagogische und organisatorische Begleitmaßnahmen:
- Erstellung eines Kursbuches mit Bildungszielen und Kompetenzen pro Semester
- Entwicklung von Unterstützungsstrukturen für SchülerInnen in Problemsituationen (Coaching, E-Learning, Tutorentätigkeit, Lerngemeinschaften)
- Anwendung geltender Bildungsstandards
- Anwendung des SCHUG-B mit Abänderungen
Die Reife- und Diplomprüfung:
- Die Reife- und Diplomprüfung findet wie bisher mit Ende des 5. Jahrganges statt
- Höchstens ein negativ beurteilter Semestergegenstand aus allen 4 Semestern kann im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung ausgebessert werden
- Schüler/innen mit mehr als 1 NG (am Ende der 5. Klasse) werden zum Haupttermin der RDP nicht zugelassen, sondern müssen im Herbst Kolloquien absolvieren (ohne zahlenmäßige Begrenzung)
- Sofern sie die Zahl der NG auf 1 reduzieren können, werden sie zum nächsten Termin der RDP zugelassen.
- Wenn mehr als 1 NG aufrecht bleibt, können die SchüLer/innen in den negativ Beurteilten Gegenständen und in den Gegenständen, die ein Prüfungsgebiet der RDP bilden, die 5. Klasse wiederholen und zwar solange bis sie die NG durch Kolloqien verbessert haben. Wenn das der Fall ist, werden sie zum nächsten Termin der RDP zugelassen.

