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Schulversuch „Neuer Lehrplan für EDVO“

"EDVO goes Informatik"

Unter diesem Motto gilt ab dem  Schuljahr 2009/10 ein neuer Lehrplan für den 1. Jahrgänge. Er wurde österreichweit als Schulversuch eingereicht und dauert von Schuljahr 2009/10 bis Schuljahr 2013/14; danach wird er zum Regellehrplan.

 


Unterrichtsmodell:


Ziele:

  • Aktualisierung der EDVO - Lehrplaninhalte
  • Senkung der Dropout-Raten
  • Einführung eines Computerpraktikums
  • Verbesserung der Englischkompetenz
  • Auslaufen der bestehenden vorgegebenen Ausbildungsschwerpunkte und Ersatz durch standortspezifische Schwerpunktsetzungen
  • Lehrinhalte bezüglich Soft-Skills
  • Definierte Zwischenabschlüsse
  • Berücksichtigung der Bildungsstandards
  • Stärkung des Profils

 


Maßnahmen:

  • Anheben der Gesamtstundensumme auf 5 mal 34 Wochenstunden
  • eine zusätzliche Englischstunde
  • Zusammenlegen von Geografie und Geschichte, um staatsbürgerliche Inhalte im 2. Jahrgang unterrichten zu können (Wahlalter!) sowie geografische Problemstellungen im Zuge der Matura prüfen zu können
  • Gegenstand Naturwissenschaften fasst Physik und Chemie zusammen
  • Kommunikation und Lerntechnik für "Soft Skills" in den Jahrgängen 1 bis 3
  • Laborteiler für Programmieren im 1. Jahrgang
  • Computerpraktikum im 1. Jahrgang
  • Vorverlegen von Netzwerkkompetenz
  • Definitiver Gegenstand "Logik und Algorithmen"
  • Schaffung von Freiräumen für standortbezogene Schwerpunkte (2 mal 7 Stunden im 4. und 5. Jahrgang
  • Neue Lehrplanbezeichnung "Informatik"
  • Zeitgemäße Gegenstandsbezeichnungen

 


Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Informatik

 

 


 

 

 


Pflichtpraktikum:
Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.


 

 

 


[1] Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.

[2] Englisch als Arbeitssprache kann in jedem Gegenstand verwendet werden.

[3] Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß.

[4] Mit Übungen im Laboratorium im in Klammer angeführten Ausmaß im I. Jahrgang und mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß im II. und III. Jahrgang.

[5] Teilung im in Klammer angeführten Stundenausmaß laut Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung § 6, Abs. 1, Z 9 lit. a).

[6] Mit Übungen im Laboratorium im in Klammer angeführten Ausmaß im II. Jahrgang und mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß im III. Jahrgang.


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