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Schulversuch „Neuer Lehrplan für EDVO“

"EDVO goes Informatik"
Unter diesem Motto gilt ab dem Schuljahr 2009/10 ein neuer Lehrplan für den 1. Jahrgänge. Er wurde österreichweit als Schulversuch eingereicht und dauert von Schuljahr 2009/10 bis Schuljahr 2013/14; danach wird er zum Regellehrplan.
Unterrichtsmodell:

Ziele:
- Aktualisierung der EDVO - Lehrplaninhalte
- Senkung der Dropout-Raten
- Einführung eines Computerpraktikums
- Verbesserung der Englischkompetenz
- Auslaufen der bestehenden vorgegebenen Ausbildungsschwerpunkte und Ersatz durch standortspezifische Schwerpunktsetzungen
- Lehrinhalte bezüglich Soft-Skills
- Definierte Zwischenabschlüsse
- Berücksichtigung der Bildungsstandards
- Stärkung des Profils
Maßnahmen:
- Anheben der Gesamtstundensumme auf 5 mal 34 Wochenstunden
- eine zusätzliche Englischstunde
- Zusammenlegen von Geografie und Geschichte, um staatsbürgerliche Inhalte im 2. Jahrgang unterrichten zu können (Wahlalter!) sowie geografische Problemstellungen im Zuge der Matura prüfen zu können
- Gegenstand Naturwissenschaften fasst Physik und Chemie zusammen
- Kommunikation und Lerntechnik für "Soft Skills" in den Jahrgängen 1 bis 3
- Laborteiler für Programmieren im 1. Jahrgang
- Computerpraktikum im 1. Jahrgang
- Vorverlegen von Netzwerkkompetenz
- Definitiver Gegenstand "Logik und Algorithmen"
- Schaffung von Freiräumen für standortbezogene Schwerpunkte (2 mal 7 Stunden im 4. und 5. Jahrgang
- Neue Lehrplanbezeichnung "Informatik"
- Zeitgemäße Gegenstandsbezeichnungen
Lehrplan der Höheren Lehranstalt für Informatik


Pflichtpraktikum:
Mindestens 8 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in den V. Jahrgang.

[1] Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von dieser Stundentafel im Rahmen des Abschnittes III abgewichen werden.
[2] Englisch als Arbeitssprache kann in jedem Gegenstand verwendet werden.
[3] Mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß.
[4] Mit Übungen im Laboratorium im in Klammer angeführten Ausmaß im I. Jahrgang und mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß im II. und III. Jahrgang.
[5] Teilung im in Klammer angeführten Stundenausmaß laut Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung § 6, Abs. 1, Z 9 lit. a).
[6] Mit Übungen im Laboratorium im in Klammer angeführten Ausmaß im II. Jahrgang und mit Übungen in Elektronischer Datenverarbeitung im in Klammer angeführten Stundenausmaß im III. Jahrgang.

